Funfact: Verpflichtung an den Betrieb

Wusstest du schon, dass dein*e Arbeitgeber*in dich nicht verpflichten darf, nach der Ausbildung im Betrieb weiter zu arbeiten? Das steht in §12 des Berufbildungsgesetzes. So lange du nicht in den letzten sechs Monaten deiner Ausbildung eine entsprechende Vereinbarung getroffen hast, sind solche Klauseln in Ausbildungsverträgen ungültig.

Auch eine Rückzahlung der Ausbildungskosten oder Schadensersatz darf dein*e Arbeitgeber*in in diesem Fall nicht verlangen.

Lies deinen Ausbildungsvertrag also immer genau und informiere dich – nur weil eine solche Vereinbarung im Vertrag steht, heißt das nicht zwangsläufig, dass sie wirksam ist. Mehr Infos zu deinen Rechten und Pflichten als Azubi findest du hier.