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Funfact: Ausbildungsziel

Als Azubi hast du ein Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels. Das bedeutet, dass dein*e Arbeitgeber*in verpflichtet ist, dir nur solche Aufträge zu geben, die mit deinem Ausbildungsziel und deinem Berufsbild übereinstimmen. Welche Ziele das sind, steht in der Ausbildungsordnung für jeden Ausbildungsberuf.

Wenn dich dein*e Chef*in also immer nur Kaffee kochen und einkaufen gehen lässt, kannst du dich beschweren oder diese Aufträge schlimmstenfalls verweigern.

Hier findest du mehr Infos zu deinen Rechten und Pflichten als Azubi.

Funfact: Verpflichtung an den Betrieb

Wusstest du schon, dass dein*e Arbeitgeber*in dich nicht verpflichten darf, nach der Ausbildung im Betrieb weiter zu arbeiten? Das steht in §12 des Berufbildungsgesetzes. So lange du nicht in den letzten sechs Monaten deiner Ausbildung eine entsprechende Vereinbarung getroffen hast, sind solche Klauseln in Ausbildungsverträgen ungültig.

Auch eine Rückzahlung der Ausbildungskosten oder Schadensersatz darf dein*e Arbeitgeber*in in diesem Fall nicht verlangen.

Lies deinen Ausbildungsvertrag also immer genau und informiere dich – nur weil eine solche Vereinbarung im Vertrag steht, heißt das nicht zwangsläufig, dass sie wirksam ist. Mehr Infos zu deinen Rechten und Pflichten als Azubi findest du hier.