Wusstest du schon, dass in Deutschland etwa 67% der Azubis nach der Ausbildung übernommen werden? Das ist der höchste Anteil seit Beginn der Erhebung .
Du hast also gute Chancen auf eine Anstellung in deinem Betrieb nach der Ausbidung.
Wusstest du schon, dass in Deutschland etwa 67% der Azubis nach der Ausbildung übernommen werden? Das ist der höchste Anteil seit Beginn der Erhebung .
Du hast also gute Chancen auf eine Anstellung in deinem Betrieb nach der Ausbidung.
Als Azubi hast du ein Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels. Das bedeutet, dass dein*e Arbeitgeber*in verpflichtet ist, dir nur solche Aufträge zu geben, die mit deinem Ausbildungsziel und deinem Berufsbild übereinstimmen. Welche Ziele das sind, steht in der Ausbildungsordnung für jeden Ausbildungsberuf.
Wenn dich dein*e Chef*in also immer nur Kaffee kochen und einkaufen gehen lässt, kannst du dich beschweren oder diese Aufträge schlimmstenfalls verweigern.
Hier findest du mehr Infos zu deinen Rechten und Pflichten als Azubi.
Wusstest du schon, dass dein*e Arbeitgeber*in dich nicht verpflichten darf, nach der Ausbildung im Betrieb weiter zu arbeiten? Das steht in §12 des Berufbildungsgesetzes. So lange du nicht in den letzten sechs Monaten deiner Ausbildung eine entsprechende Vereinbarung getroffen hast, sind solche Klauseln in Ausbildungsverträgen ungültig.
Auch eine Rückzahlung der Ausbildungskosten oder Schadensersatz darf dein*e Arbeitgeber*in in diesem Fall nicht verlangen.
Lies deinen Ausbildungsvertrag also immer genau und informiere dich – nur weil eine solche Vereinbarung im Vertrag steht, heißt das nicht zwangsläufig, dass sie wirksam ist. Mehr Infos zu deinen Rechten und Pflichten als Azubi findest du hier.
Du hast vor ein paar Wochen deine Ausbildung begonnen und bist dir noch unsicher, wie es mit deinen Rechten und Pflichten aussieht? Gewerkschaften wie ver.di oder der DGB können dir dabei helfen, dich zu allen rechtlichen Fragestellungen zu informieren. Schau doch mal unter:
Rechte in der Ausbildung